EU AI Act: KI-Inhalte kennzeichnen? Guide 2026
Seit dem 2. August 2026 sind die Transparenzregeln des Art. 50 des EU AI Act in vollem Umfang anwendbar. Wer KI-generierte oder erheblich manipulierte Bilder, Videos oder Audioinhalte veröffentlicht, ist zur Kennzeichnung verpflichtet. Dieser Guide erklärt, wer genau betroffen ist, welche Ausnahmen wirklich gelten, welche Fristen zu beachten sind und wie man die Pflicht kostenlos und in wenigen Sekunden erfüllt.

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Die Schnellantwort
Ja, in vielen Fällen bist du verpflichtet, KI-generierte Inhalte zu kennzeichnen, bevor du sie veröffentlichst. Seit dem 2. August 2026 sind die Transparenzbestimmungen des Art. 50 der EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (EU AI Act) in vollem Umfang anwendbar. Wenn du als Agentur, Creator, Marke oder Unternehmen KI-Werkzeuge einsetzt, um Bilder, Videos oder Audioinhalte für die Veröffentlichung zu erstellen, bist du von diesen Pflichten betroffen.
Wer sofort handeln möchte: das AI-Label-Tool von SammaPix fügt eine sichtbare Kennzeichnung direkt im Browser zu Bildern hinzu, kostenlos und ohne Dateiupload auf externe Server. Lies weiter, um zu verstehen, warum das notwendig ist und wann die Ausnahmen tatsächlich greifen.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine Bewertung deiner konkreten Situation wende dich an eine qualifizierte Fachkraft.
Was Art. 50 des EU AI Act sagt
Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) widmet seinen Artikel 50 der Transparenz bei bestimmten KI-Systemen. Der Mechanismus funktioniert auf zwei unterschiedlichen Ebenen mit verschiedenen Pflichten, je nachdem welche Rolle du in der Produktions- und Verbreitungskette des Inhalts einnimmst.
Die Anbieterebene: maschinenlesbare Markierung
Wer ein generatives KI-System entwickelt und vermarktet (der Provider), ist verpflichtet sicherzustellen, dass vom System erzeugte Inhalte eine maschinenlesbare Markierung tragen, die so eingebettet ist, dass sie gängige Verarbeitungsschritte wie Größenanpassung oder Komprimierung übersteht. Technologien wie SynthID von Google DeepMind fallen in diese Kategorie: Sie fügen ein steganografisches Signal hinzu, das für das menschliche Auge unsichtbar ist, aber von automatisierten Systemen erkannt werden kann. Diese Pflicht liegt bei Anbietern von Werkzeugen wie Midjourney, DALL-E, Stable Diffusion und vergleichbaren Systemen.
Die Deployer-Ebene: wahrnehmbare Offenlegung
Wer diese Systeme nutzt, um Inhalte zu erstellen und sie anschließend veröffentlicht (der Deployer), hat eine zusätzliche und separate Pflicht: sicherzustellen, dass der Inhalt eine für Menschen wahrnehmbare Offenlegung trägt. Die unsichtbare Markierung des Providers allein reicht nicht. Eine Person, die das Bild oder Video sieht, muss erkennen können, dass es sich um einen synthetischen oder erheblich manipulierten Inhalt handelt. Die konkrete Form dieser Offenlegung ist in der Norm nicht starr vorgegeben: Die Verordnung spricht von einer Kennzeichnung „in angemessener und wahrnehmbarer Weise“. In der Praxis erfüllt ein sichtbares Label wie „Made with AI“ oder „Mit KI erstellt“ auf dem Bild oder in der Bildunterschrift diese Anforderung.
Beide Ebenen sind nicht austauschbar. Wenn du ein Bild veröffentlichst, das bereits die unsichtbare Markierung des Providers enthält, hast du deine Deployer-Pflicht damit noch nicht erfüllt. Du musst zusätzlich etwas bereitstellen, das eine Person ohne spezielle Werkzeuge lesen oder wahrnehmen kann.
Die Norm gilt insbesondere für Bilder, Videos und Audioinhalte, die entweder vollständig von KI generiert wurden oder in einem Maß manipuliert wurden, das den realen Inhalt erheblich verändert, was umgangssprachlich oft als Deepfake bezeichnet wird. Dazu gehören auch Inhalte, die echte Personen in Situationen, an Orten oder bei Handlungen zeigen, die tatsächlich nie stattgefunden haben.
Wen die Pflicht konkret betrifft
Die häufigste Frage lautet: Gilt das wirklich für mich? Die Antwort hängt davon ab, was du veröffentlichst und in welchem Kontext. Hier die relevantesten Kategorien mit konkreten Beispielen.
Marketing und Agenturen
Wer mit Midjourney oder Adobe Firefly Bilder für eine Werbekampagne produziert und diese auf Social Media, im Display-Bereich oder auf Printmaterialien verwendet, ist Deployer. Die Bilder müssen eine sichtbare Offenlegung tragen. Das gilt sowohl für organische Posts als auch für bezahlte Anzeigen, bei denen einige Plattformen bereits beim Upload nach einer entsprechenden Deklaration fragen.
Creator und Influencer
Ein Creator, der Hintergründe, Illustrationen oder ganze Szenen mit KI-Werkzeugen erstellt und als Kanal-Inhalt veröffentlicht, fällt in diese Kategorie. Ein formales Unternehmen ist dafür nicht nötig: Das Kriterium ist der professionelle oder halbprofessionelle Kontext der Veröffentlichung. Wer KI nutzt, um Storys, Posts oder Videos zu erstellen, die Produkte oder Dienstleistungen bewerben, auch im Rahmen von Markenkooperationen, unterliegt der Kennzeichnungspflicht.
E-Commerce mit KI-Produktbildern
Ein Onlineshop, der KI-Werkzeuge einsetzt, um Produktfotos zu erstellen (synthetische Hintergründe, generierte Modelle, von Grund auf erstellte Lifestyle-Szenen), veröffentlicht im Rechtssinne synthetische Bilder. Auch hier ist die Offenlegung vorgeschrieben. Der Punkt ist nicht, dass das Bild im täuschenden Sinn „falsch“ ist, sondern dass es von einem KI-System generiert wurde.
Verlage und Blogs mit KI-Illustrationen
Eine Nachrichtenwebsite, ein digitales Magazin oder ein Blog, das KI-generierte Illustrationen als Aufmacher- oder Begleitbilder zu Artikeln verwendet, muss das wahrnehmbar kenntlich machen. Eine Bildunterschrift wie „Illustration erstellt mit Künstlicher Intelligenz“ oder ein Label auf dem Bild selbst erfüllt die Anforderung.
Unternehmen mit Chatbots und Sprachassistenten
Art. 50 deckt auch Konversationssysteme ab. Wenn ein Unternehmen einen Chatbot auf seiner Website betreibt, muss der Nutzer wissen, dass er mit einem automatisierten System interagiert und nicht mit einem Menschen, sofern das nicht aus dem Kontext offensichtlich ist. Diese Pflicht ist von der Bildkennzeichnung getrennt, aber für viele Unternehmen gleichermaßen relevant.
Social-Media-Manager
Wer im Auftrag eines Unternehmens oder einer Marke Social-Media-Kanäle verwaltet und dabei KI-generierte Bilder oder Videos einsetzt, trägt als Deployer die Kennzeichnungspflicht. Diese Pflicht lässt sich nicht einfach auf das Unternehmen oder den Kunden abwälzen, wenn man selbst denjenigen veröffentlicht, ohne eine Offenlegung beizufügen.
Die gesetzlichen Ausnahmen
Die Verordnung ist nicht kontextblind. Es gibt Situationen, in denen die Pflichten abgemildert werden oder nicht in vollem Umfang gelten.
Inhalte mit menschlicher Überarbeitung und redaktioneller Verantwortung
Wenn ein KI-generierter Text oder Inhalt von einem Menschen substanziell überarbeitet wurde und dieser die volle redaktionelle Verantwortung übernimmt, ändert sich die Situation. Die Offenlegungspflicht vermindert sich, wenn der KI-Beitrag ein Hilfswerkzeug ist und nicht die Hauptquelle des endgültigen Inhalts. Wer die KI als Entwurf nutzt und danach tiefgreifend umschreibt und überarbeitet, schafft ein redaktionelles Werk und kein Systemprodukt. Die Grenze ist subjektiv, weshalb dieser Bereich noch auf konkretisierende Leitlinien wartet.
Strafverfolgung und nationale Sicherheit
Systeme, die von Strafverfolgungsbehörden oder aus Gründen der nationalen Sicherheit eingesetzt werden, genießen spezifische Ausnahmen, die außerhalb des kommerziellen und kreativen Kontexts dieses Guides liegen.
Künstlerische, kreative, satirische und fiktive Werke
Das ist die Ausnahme, die Creator am meisten interessiert. Für eindeutig künstlerische, kreative, satirische oder fiktive Werke sieht die Norm vor, dass die Offenlegung zwar gefordert wird, aber das Erleben des Werks nicht beeinträchtigen darf. Das bedeutet: Du musst einen Kurzfilm nicht mit einem Vollbild-Warnhinweis unterbrechen, noch musst du eine künstlerische Illustration mit einem aufdringlichen Label überdecken. Ein dezenter Hinweis in einer Ecke des Bildes, in der Bildunterschrift oder im Abspann des Werks ist ausreichend. Die Pflicht entfällt nicht, sie passt sich an.
Persönliche, nicht vertriebene Nutzung
Wer KI-Werkzeuge nutzt, um Bilder ausschließlich für den persönlichen Gebrauch zu erstellen und sie nicht öffentlich verbreitet, unterliegt nicht den Deployer-Pflichten. Wer Hintergründe für den eigenen Desktop oder Illustrationen erstellt, die das eigene Gerät nie verlassen, befindet sich außerhalb des Anwendungsbereichs der Norm.
Fristen und wichtige Daten
Der EU AI Act ist am 2. August 2024 in Kraft getreten. Seine Bestimmungen gelten stufenweise, mit unterschiedlichen Daten für verschiedene Kategorien von Pflichten.
- 2. August 2026: Die Transparenzregeln des Art. 50 werden anwendbar. Das umfasst die für Menschen wahrnehmbare Offenlegungspflicht für Deployer synthetischer Inhalte. Ab diesem Datum gilt die Kennzeichnungspflicht vollständig.
- 2. Dezember 2026: Frist für die Konformität mit den Vorschriften zur maschinenlesbaren Markierung (Art. 50 Abs. 2) für KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren. Neu eingeführte Systeme unterliegen der Pflicht vom ersten Tag an.
In der Praxis heißt das: Wenn du heute Midjourney oder ein anderes KI-Werkzeug verwendest, um Bilder zu generieren, die du veröffentlichst, ist die Pflicht zur sichtbaren Kennzeichnung bereits aktiv. Es gibt keine weitere Schonfrist für den Teil, der die wahrnehmbare Offenlegung betrifft.
Die offiziellen Quellen findest du auf der Website der Europäischen Kommission zur Digitalen Strategie und zum Rechtsrahmen für KI sowie im Volltext der Verordnung auf EUR-Lex, der Art. 50 mit allen technischen Details enthält.
Sanktionen bei Nichteinhaltung
Der EU AI Act sieht eine gestufte Sanktionsstruktur vor, die proportional zur Schwere des Verstoßes ist. Die höchsten Sanktionen betreffen verbotene oder hochriskante KI-Systeme, aber Verstöße gegen die Transparenzpflichten, darunter Art. 50, fallen ebenfalls in den Anwendungsbereich des Sanktionssystems der Verordnung.
Die Vollstreckung liegt bei den nationalen zuständigen Behörden, die jeder Mitgliedstaat benennen muss. Das institutionelle Aufsichtsrahmen befindet sich in einigen Ländern noch im Aufbau. Das bedeutet nicht, dass die Regeln nicht gelten: Es bedeutet, dass sich das System mit der Zeit festigen wird, so wie es beim DSGVO der Fall war.
Das kurzfristig größte Risiko ist nicht unbedingt ein Bußgeld, sondern der Vertrauensverlust beim Publikum und die Reputationsfolgen aus nicht deklarierten KI-Inhalten in einem Moment, in dem die öffentliche Sensibilität für das Thema hoch ist. Jetzt konform zu werden kostet fast nichts. Es nicht zu tun kann einen erheblichen Reputationsschaden bedeuten.
So kennzeichnet man KI-Bilder richtig
Für Bilder ist der praktischste und direkteste Weg, ein sichtbares Label wie „Made with AI“ oder „Mit KI erstellt“ hinzuzufügen. Eine verbindliche Formel gibt es nicht: Entscheidend ist, dass die Kennzeichnung für eine Person wahrnehmbar ist, die den Inhalt betrachtet. Du kannst das Label in der unteren rechten Ecke platzieren, wie bei Wasserzeichen üblich, oder in der Bildunterschrift auf Social Media und Blogs.
Das AI-Label-Tool von SammaPix verwenden
Der schnellste Weg, das Label hinzuzufügen, ist das AI-Label-Tool von SammaPix. Es läuft vollständig im Browser: Du musst nichts installieren, für den Grundbetrieb kein Konto erstellen, und dein Bild wird auf keinen externen Server hochgeladen. Der Ablauf in drei Schritten:
- Das KI-generierte Bild in das Tool laden (Datei hineinziehen oder per Klick auswählen).
- Position, Stil und Text des Labels wählen. Du kannst den vordefinierten Text „Made with AI“ verwenden oder ihn anpassen.
- Das beschriftete Bild herunterladen, bereit zur Veröffentlichung.
Wenn du neben dem KI-Label auch einen Markenaufdruck oder ein Logo auf dem Bild platzieren möchtest, kannst du das kombinieren mit StampIt, das benutzerdefinierte Stempel und Wasserzeichen zu Bildern hinzufügt, ebenfalls direkt im Browser.
Native Plattformfunktionen auf Social Media
Instagram, LinkedIn und YouTube haben bereits eigene Optionen eingeführt, um KI-Inhalte beim Upload zu deklarieren. Diese Funktionen zu nutzen ist ein positives Signal, aber Vorsicht: Manche Plattformen zeigen die Deklaration nur in bestimmten Kontexten oder nur eingeloggten Nutzern an. Ein sichtbares Label direkt auf dem Bild bleibt die robusteste und plattformunabhängige Lösung.
Für Blogs und redaktionelle Websites
Wenn du KI-Illustrationen auf einer Website oder einem Blog veröffentlichst, ist eine explizite Bildunterschrift der einfachste Weg. Etwas wie „Illustration erstellt mit Künstlicher Intelligenz“ reicht aus. Wenn du eine visuellere Lösung bevorzugst, ist das Label direkt auf dem Bild vorzuziehen, weil es auch dann funktioniert, wenn das Bild außerhalb seines ursprünglichen Kontexts geteilt wird, ohne die Bildunterschrift.
Wenn du außerdem prüfen möchtest, ob deine Bilder vor der Veröffentlichung sensible Metadaten enthalten, kannst du das EXIF-Tool von SammaPix verwenden, das Metadaten direkt im Browser anzeigt und entfernt.
Übersicht der Kennzeichnungspflichten
| Art des Inhalts | Offenlegungspflicht | Geforderte Form |
|---|---|---|
| KI-Bild in einer Werbekampagne | Ja, vollständig | Sichtbares, wahrnehmbares Label |
| KI-Video auf einem Social-Media-Kanal (Marke oder Creator) | Ja, vollständig | Sichtbares Label oder Erklärung in der Beschreibung |
| KI-Illustration in einem Blogartikel oder redaktionellen Beitrag | Ja | Label auf dem Bild oder explizite Bildunterschrift |
| Künstlerisches oder satirisches Werk mit KI-Anteil | Ja, abgemildert | Dezentes Label oder Vermerk im Abspann |
| Inhalt mit substanzieller menschlicher redaktioneller Überarbeitung | Unsicher (abhängig vom Grad der Überarbeitung) | Im Einzelfall zu prüfen |
| Persönliche Nutzung ohne öffentliche Verbreitung | Nein | Keine Anforderung |
Häufige Fragen
Muss ich KI-generierte Bilder kennzeichnen?
In vielen Fällen ja, wenn du derjenige bist, der sie veröffentlicht. Art. 50 des EU AI Act verlangt, dass synthetische oder erheblich manipulierte Bilder, Videos und Audioinhalte mit einer für Menschen wahrnehmbaren Offenlegung versehen werden. Diese Pflicht gilt seit dem 2. August 2026. Für eindeutig künstlerische, kreative oder satirische Inhalte genügt eine abgeschwächte Kennzeichnung.
Reicht ein unsichtbares Wasserzeichen oder brauche ich auch eine sichtbare Kennzeichnung?
Beides ist nötig, aber für unterschiedliche Akteure. Die maschinenlesbare Markierung (etwa SynthID von Google DeepMind) ist eine Pflicht des Providers. Die für Menschen sichtbare Kennzeichnung ist eine Pflicht des Deployers. Eine unsichtbare Markierung allein erfüllt die menschliche Offenlegungspflicht nicht.
Was gilt für künstlerische oder satirische Inhalte?
Für eindeutig künstlerische, kreative oder satirische Werke entfällt die Pflicht nicht, sie wird aber abgemildert. Die Offenlegung soll das Erleben des Werks nicht beeinträchtigen: Ein dezenter Hinweis in einer Ecke des Bildes oder in der Bildunterschrift reicht aus. Ein vollflächiger Warnhinweis ist nicht erforderlich.
Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Creator und Influencer ohne Unternehmen?
Ja. Die Transparenzregeln des Art. 50 gelten für alle Deployer, also für jeden, der ein KI-System zur Inhaltserstellung und Veröffentlichung in einem professionellen oder kommerziellen Kontext nutzt. Creator, Influencer und Agenturen fallen in diese Kategorie.
Gilt der EU AI Act auch für Unternehmen außerhalb der EU, die in Europa veröffentlichen?
Ja. Der EU AI Act hat eine extraterritoriale Reichweite vergleichbar mit der DSGVO. Er gilt immer dann, wenn ein KI-System auf dem EU-Markt bereitgestellt wird oder seine Ausgaben Nutzer innerhalb der EU erreichen, unabhängig vom Sitz des Anbieters oder Deployers.
Was passiert bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht?
Der EU AI Act sieht ein abgestuftes Sanktionssystem vor. Verstöße gegen die Transparenzpflichten fallen in den Anwendungsbereich dieses Systems. Zuständig sind die nationalen Marktüberwachungsbehörden. Neben möglichen Bußgeldern besteht das Risiko erheblicher Reputationsschäden.
Wie füge ich kostenlos ein „Made with AI“-Label zu meinen Bildern hinzu?
Nutze das AI-Label-Tool von SammaPix: Bild hochladen, Position und Stil des Labels wählen, beschriftetes Bild herunterladen. Alles im Browser, ohne Upload auf externe Server, ohne Registrierung, kostenlos. Für einen zusätzlichen Markenaufdruck oder ein Wasserzeichen steht StampIt zur Verfügung.